*UPDATE* - SBS Legal Anwalt erwirkt zwei weitere einstweilige Verfügungen gegen PayPal!
Erneute Kontosperrungen seitens PayPal
Wer gerne online shoppt, wird zwangsläufig über ein Paypal Konto verfügen. Schließlich gilt PayPal als eine der sichersten und beliebtesten Zahlungsmöglichkeiten. Doch immer mehr gerät PayPals Seriosität in Zweifel. So berichteten wir bereits über eine Mandantin, der „aus heiterem Himmel“ das Konto seitens PayPal gesperrt und ihr Guthaben eingefroren wurde. Unser Rechtsanwalt Herr Fabian Fritsch erwirkte damals vor dem Landgericht Kiel eine einstweilige Verfügung.
Nun ist unser Rechtsanwalt Herr Fabian Fritsch von SBS Legal Ende 2021 erneut in Sachen PayPal tätig geworden - und zwar dieses Mal gleich in zwei Fällen:
So erwirkte er vor dem Landgericht Dresden und dem Landgericht Hannover jeweils eine einstweilige Verfügung gegen Paypal. In beiden Fällen ging es um den Einbehalt von sog. „Reserven“, womit unsere Mandanten nicht über die notwendige Liquidität verfügten, um ihren Geschäftsbetrieb ungehindert fortzusetzen. In einem Fall sperrte PayPal zudem noch das ganze Konto und behielt einen Betrag von über 200.000,00 Euro ein.
Das Landgericht Dresden führt zur Begründung an, dass der Betreiber einer Plattform, wie Paypal, zwar Verhaltensregeln aufstellen und diese durch Sperrung des Kundenkontos durchsetzen bzw. Reserven einbehalten dürfe, jedoch müsse differenziert vorgetragen werden, auf welche Höhe sich diese Reserven belaufen können und den Dienstleistungsvertrag, der zwischen den Parteien geschlossen wurde, wirksam miteinbeziehen. Bestimmt der Betreiber die Höhe hingegen willkürlich, so ist dies ein widerrechtlicher Eingriff in den Gewerbebetrieb der geschädigten Person. Das Landgericht Dresden sprach wortwörtlich von „einem Missbrauch der Machtstellung“ von Seiten PayPals.
Bei diesen Entscheidungen handelt es sich um vorläufige, noch nicht rechtskräftige Entscheidungen. Paypal ist somit noch in der Lage Rechtsmittel einzulegen.
Monatsfrist bei der einstweiligen Verfügung beachten
Wenn ihr PayPal Konto ebenfalls gesperrt worden ist und sich die Angelegenheit außergerichtlich nicht regeln ließ, ist die einstweilige Verfügung das beste Mittel für eine erneute Kontofreigabe. Wichtig ist dabei jedoch, die Monatsfrist einzuhalten. Zögert man die einstweilige Verfügung länger als einen Monat hinaus, widerspricht dies nämlich der Dringlichkeit der Angelegenheit. Verpasst man die Monatsfrist, bleibt danach nur noch die Erhebung einer Hauptsacheklage. Dies bedeutet einen erheblich längeren Wege, was gerade im Fall einer Kontosperrung, wo schnelles Handeln gefragt ist, nicht zuträglich ist.

