Legalpunk Abmahnwatch: Schon wieder neue Abmahnungen wegen Google Web Fonts

Legalpunk Abmahnwatch: Schon wieder neue Abmahnungen wegen Google Web Fonts

Google Web Fonts (dies ist ein interaktives Verzeichnis mit über 1400 von Google bereitgestellten Schriftarten) sind schnell in die eigene Internetseite integriert. Manchmal passiert das sogar ungewollt, weil man unaufmerksam war. Dies kann jedoch für den Verwender rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, weil der Datenschutz der Besucher nicht gegeben sein könnte und personenbezogene Daten der Websitebesucher wie etwa die IP-Adresse ohne Einwilligung an Google weitergegeben werden.

Zwei Abmahnwellen bereits in 2022

Hierzu gab es in 2022 bereits mindestens zwei Abmahnwellen. Aktuell mahnt „RAAG-Kanzlei“ (Rechtsanwalt Nikolaos Kairis) aus Meerbusch für einen Mandanten massenhaft ab, da durch Verwendung von Google Fonts angeblich durch die abgemahnten Webseitenbetreiber die IP-Adresse des Mandanten von Rechtsanwalt Kairis an Google weitergegeben worden sein soll. Im Rahmen der Abmahnung erfolgt sodann die Geltendmachung von Ansprüchen auf Löschung, Unterlassung, Kostenerstattung sowie auf Erteilung einer Auskunft über die verarbeiteten Daten nach Art. 15 DSGVO. Ferner wird Schadensersatz in Höhe von 140,00 € verlangt.

Gestützt wird sich in der Abmahnung auf ein Urteil des Landgerichts (LG) München I. Das LG München I entschied in einem vergleichbaren Fall. (LG München, Urteil vom 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20), dass eine Internetseitenbetreiberin dem Besucher und Abmahner 100€ Schmerzensgeld zahlen musste. Denn durch das Weiterleiten der IP-Adresse ohne Einwilligung nach Ansicht der Münchner Richter das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Webseiten-Besuchers in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts aus §823 Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verletzt werde, so dass ein Schmerzensgeld in Höhe von 100€ angemessen sei.

Nächste Abmahnungen in Vorbereitung?

Es scheint so, als  ob der Anwalt aus Meerbusch gerade die nächste Abmahnwelle in Sachen „Google Fonts“ lostritt. In den bisherigen zwei Wellen der Google-Fonts-Abmahnungen hat sich gezeigt, dass bei massenweisem Ausbringen entsprechender Schreiben überhaupt nur in sehr, sehr wenigen Fällen danach eine ernsthafte Rechtsverfolgung betrieben wird. Also bleibt entspannt, auch wenn ihr eine Abmahnung erhaltet. Aber ändert bitte eure Einstellung bei Google Fonts zu „lokal“.

Euer Legalpunk


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