Facebook-Nutzer aufgepasst: Kein Schadensersatz bei Daten Scraping
Daten Scraping auf Facebook ist aktuell ein sehr beliebtes Thema bei den deutschen Gerichten, da viele Betroffene oder deren Anwälte der Ansicht sind, dass man für den Fall des Daten Scrapings schnell "Kasse machen" – äh - Schadensersatz einfordern kann, heißt es natürlich korrekter Weise.
Was ist Daten Scraping bei Facebook eigentlich?
Daten Scraping liegt vor, wenn personenbezogene Daten wie etwa der Name, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse von Websites oder Social Media Plattformen wie Facebook, die auf Nutzer ausgelegt sind, automatisiert etwa mit Crawlern durch Dritte ausgelesen werden.
Hier kam nun bei einigen Facebook-Usern der monetäre Wunsch auf (die eventuell durch den ein oder anderen Rechtsanwalt leicht gefördert wurde), man könne mal eben Facebook wegen eines Datenschutzverstoßes auf Schadensersatz in Anspruch nehmen, da Facebook keine hinreichenden Maßnahmen der zur Verhinderung oder Unterbindung des Daten Scrapings unternommen hätte.
Das jähe Erwachen kam allerdings recht schnell, da in den letzten Wochen immer mehr Gerichte die Schadensersatzforderungen abweisen. Exemplarisch sei hier auf das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 03. Januar 2023 (Aktenzeichen 322 O 112/22) verwiesen. Die Hamburger Robenträger haben es schlicht und einfach auf dem Punkt gebracht und den Schadensersatzanspruch des betroffenen Facebook Nutzers abgewiesen, da ihn ein überwiegendes Mitverschulden trifft. Wörtlich führten die Richter aus:
„Der Kläger wusste, dass seine Daten von ihm öffentlich gestellt worden waren. Dadurch war der Kläger damit einverstanden, dass jedermann darauf Zugriff nahm.“
Damit ist eigentlich auch bereits alles gesagt. Wer seine Daten freiwillig in einer Social Media Plattform für die ganze Welt öffentlich stellt, kann sich nicht wirklich bei der Social-Media-Plattform beschweren, wenn seine Daten von Dritten (also nicht Facebook) ohne seine Einwilligung ausgelesen werden und einen Schadensersatz fordern. Diese Auffassung mit teilweise anderer Begründung vertreten übrigens auch das Amtsgericht München (Urteil vom 08.02.2023 - Aktenzeichen 178 C 13527/22), das Landgericht Kiel (Urteil vom 12.01.2023 - Aktenzeichen 6 O 154/22), das Landgericht Offenbach (Urteil vom 28.02.2023 - Aktenzeichen 2 O 98/23) oder das Landgericht Görlitz (Urteil vom 27.01.2023 - Aktenzeichen 1 O 101/22).
Also liebe Facebook User – bitte keine Klagen mehr einreichen, da sonst nur euer Anwalt verdient und zwar an euch. Ach ja und gebt bitte nicht zu viel von euch und euren Daten auf Facebook und Co. preis, außer ihr wollt dies bewusst, weil ihr Facebook gewerblich etwa im Bereich des Direktvertriebs nutzt.
Euer Legalpunk

