Apothekenrecht - Werbung & Versand von Arznei und Medizin
Das Apothekenrecht dient dazu eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln an die Bevölkerung zu gewährleisten und die Gesundheit zu schützen. Es ist neben dem Arzneimittelrecht, dem Medizinproduktrecht und dem Apothekenrecht ein wichtiger Teil des Medizinrechts. Auch der Versand und die Werbung für Arznei und Medizin ist über das Apothekenrecht abgedeckt und somit spielt hier das Vertriebsrecht und das Wettbewerbsrecht auch eine wichtige Rolle!
In § 1 Abs. 1 Apothekengesetz ist geregelt, was die zentrale Aufgabe ist:
Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.
Es regelt sowohl die Bestimmungen für Apotheken selbst als auch für Apotheker und Apothekerinnen. Dabei beziehen ich viele sowohl auf die Betriebs- als auch auf die Berufsausübungsebene.
Die Bundesapothekerordnung regelt den Zugang zum Beruf des Apothekers, während das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung in erster Linie die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb einer Apotheke bilden.
Im Arzneimittelgesetz wir das Herstellen und Inverkehrbringen von Arzneimitteln geregelt.
Das Apothekenrecht im Überblick
Eine in den meisten Ländern zu findende Regelung ist, dass der Betrieb einer Apotheke nur mit einer entsprechenden Ausbildung als Apotheker bzw. Apothekerin möglich ist.
Die Regelungen umfassen unter anderem:
- Die Einrichtung und Ausstattung einer Apotheke
- Die Vorschriften für die Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln
- Regelungen für die Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Gesundheitsberufen
- Verkauf von Arzneimitteln, insbesondere rezeptpflichtige
Vor allem die Regelungen zum Verkauf von Arzneimitteln soll dazu beitragen, dass nur diejenigen Personen Zugang zu diesen Medikamenten haben, die sie auch wirklich benötigen. Um zu gewährleisten, dass die Bevölkerung nur Arzneimitteln versorgt werden kann, finden sich in einigen Ländern auch Regulierungen zur Preisgestaltung.
Des weiteren ergeben sich aus dem Apothekenrecht besondere Berufspflichten für Apotheker und Apothekerinnen:
- Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber Patienteninformationen
- Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung
- Daneben müssen sie auch über ausreichend Kenntnis in den Bereichen der Pharmakologie und Pharmazie haben.
Wir bieten Ihnen Hilfe für apothekenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten
Das Apothekenrecht kann viele Fragen aufwerfen, die aufgrund der komplexen Materie thematisch weit gefächert sein können. Hier sind einige apothekenrechtliche Angelegenheiten im Überblick:

