Apothekenrecht - Werbung & Versand von Arznei und Medizin

Apothekenrecht - Werbung & Versand von Arznei und Medizin

Das Apothekenrecht dient dazu eine sichere und qualitativ hochwertige Versorgung mit Arzneimitteln an die Bevölkerung zu gewährleisten und die Gesundheit zu schützen. Es ist neben dem Arzneimittelrecht, dem Medizinproduktrecht und dem Apothekenrecht ein wichtiger Teil des Medizinrechts. Auch der Versand und die Werbung für Arznei und Medizin ist über das Apothekenrecht abgedeckt und somit spielt hier das Vertriebsrecht und das Wettbewerbsrecht auch eine wichtige Rolle!

In § 1 Abs. 1 Apothekengesetz ist geregelt, was die zentrale Aufgabe ist:

Den Apotheken obliegt die im öffentlichen Interesse gebotene Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln.

Es regelt sowohl die Bestimmungen für Apotheken selbst als auch für Apotheker und Apothekerinnen.  Dabei beziehen ich viele sowohl auf die Betriebs- als auch auf die Berufsausübungsebene.

Die Bundesapothekerordnung regelt den Zugang zum Beruf des Apothekers, während das Apothekengesetz und die Apothekenbetriebsordnung in erster Linie die rechtlichen Grundlagen für die Errichtung und den Betrieb einer Apotheke bilden.

Im Arzneimittelgesetz wir das Herstellen und Inverkehrbringen von Arzneimitteln geregelt.

Das Apothekenrecht im Überblick

Eine in den meisten Ländern zu findende Regelung ist, dass der Betrieb einer Apotheke nur mit einer entsprechenden Ausbildung als Apotheker bzw. Apothekerin möglich ist. 

Die Regelungen umfassen unter anderem:

  • Die Einrichtung und Ausstattung einer Apotheke
  • Die Vorschriften für die Lagerung und Abgabe von Arzneimitteln
  • Regelungen für die Zusammenarbeit mit Ärzten und anderen Gesundheitsberufen
  • Verkauf von Arzneimitteln, insbesondere rezeptpflichtige

Vor allem die Regelungen zum Verkauf von Arzneimitteln soll dazu beitragen, dass nur diejenigen Personen Zugang zu diesen Medikamenten haben, die sie auch wirklich benötigen. Um zu gewährleisten, dass die Bevölkerung nur Arzneimitteln versorgt werden kann, finden sich in einigen Ländern auch Regulierungen zur Preisgestaltung.

Des weiteren ergeben sich aus dem Apothekenrecht besondere Berufspflichten für Apotheker und Apothekerinnen:

  • Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber Patienteninformationen
  • Pflicht zur ordnungsgemäßen Beratung
  • Daneben müssen sie auch über ausreichend Kenntnis in den Bereichen der Pharmakologie und Pharmazie haben.

Wir bieten Ihnen Hilfe für apothekenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Angelegenheiten

Das Apothekenrecht kann viele Fragen aufwerfen, die aufgrund der komplexen Materie thematisch weit gefächert sein können. Hier sind einige apothekenrechtliche Angelegenheiten im Überblick:

Berufsrecht
Erlaubniserteilung und Erlaubniswahrung
Prüfung und Entwicklung von Werbemitteln, insbesondere im Lichte der Wettbewerbs-Konformität und Rechtssicherheit
Heilmittelwerbung
Preisrecht und Abrechnung
Bonus- und Rabattwerbung
Botendienst und Versandhandel
Gründung, Erwerb und Verkauf
Kooperationen und Markenpartnerschaften
Krankenhausversorgung, Zweigapotheken und Filialapotheken
Gesellschaftsform und Mehrbesitz
Alles rund um die Eigenmarke
Herstellungserlaubnis
Zulassung/Registrierung
Verträge zur Lohnherstellung
Kennzeichnung
Information und Beratung
Zulässiges Portfolio - apothekenübliche Waren und Dienstleistungen
Prüfung von Werbemitteln
Rezeptsammelstellen



Das Apothekenrecht ist stetig im Wandel

Was das Apothekenrecht unter anderem so komplex gestaltet, ist der stetige Wandel der Anforderungen und rechtlichen Grundlagen. Um den Menschen, aber auch Tiere, zu schützen müssen zahlreiche Auflagen und Bestimmungen erfüllt und beachtet werden.
Zusätzlich gibt es Themen, die sich aus der Rolle der Apotheke als Verbindung zwischen den Leistungsträgern und der pharmazeutischen Industrie ergeben, wie zum Beispiel Retaxierungen, Rabattverträge, Aut-idem und Festbetragsgruppen.

Arzneimittel vs. Medizinprodukt

Auch wenn diese Begriffe gern gleich verstanden werden, ist ein Arzneimittel von einem Medizinprodukt abzugrenzen. Arzneimittel wirken pharmakologisch, hierbei wirken bestimmte Stoffe auf den Körper ein, immunologisch, dabei wird das Immunsystem beeinflusst, oder metabolisch (stoffwechselbedingt). Demgegenüber wirken Medizinprodukte mechanisch oder physikalisch. Hierbei ist das Medizinproduktegesetz zu beachten. 

Werbung für Arzneimittel

Auch bei der Werbung für Arzneimittel sind einige Sachen zu beachten. Denn hierfür gibt es Besonderheiten. Geregelt sind diese im Gesetz über die Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens (HWG).

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